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Steuererklärung für Rückkehrer: nicht mehr als nötig bezahlen

Zurück in Deutschland trifft man bald drei alte Freunde wieder: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Nicht nur, dass die eventuell höhere Steuerbelastung schmerzt. Es treten auch Fragen auf, die spätestens im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung beantwortet werden müssen:

Wie werden Boni und Stock-Options behandelt, die im Ausland erarbeitet wurden, aber erst nach der Rückkehr nach Deutschland ausbezahlt werden?
Muss das im Ausland verdiente und versteuerte Einkommen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden?
Kann man steuerlich davon profitieren, dass man wegen des viel zu plötzlichen Umzugs sowohl die Wohnung im Ausland als auch die Wohnung in Deutschland bezahlen musste?

Wir lassen Sie auch bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung nicht allein und sorgen dafür, dass Sie die Früchte Ihrer Arbeit im Ausland auch zuhause genießen dürfen.

 

 

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