Steuererklärung für Rückkehrer: nicht mehr als nötig bezahlen
Zurück in Deutschland trifft man bald drei alte Freunde wieder: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Nicht nur, dass die eventuell höhere Steuerbelastung schmerzt. Es treten auch Fragen auf, die spätestens im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung beantwortet werden müssen:
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Wie werden Boni und Stock-Options behandelt, die im Ausland erarbeitet wurden, aber erst nach der Rückkehr nach Deutschland ausbezahlt werden? |
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Muss das im Ausland verdiente und versteuerte Einkommen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden? |
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Kann man steuerlich davon profitieren, dass man wegen des viel zu plötzlichen Umzugs sowohl die Wohnung im Ausland als auch die Wohnung in Deutschland bezahlen musste? |
Wir lassen Sie auch bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung nicht allein und sorgen dafür, dass Sie die Früchte Ihrer Arbeit im Ausland auch zuhause genießen dürfen.
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